Ziele
Buxtehude, 10.3.2011
DAS BBG- ZIEL
ALLGEMEIN:
Der Bürgerwille soll im Rathaus besser durchgesetzt werden im Sinne einer transparenten und bürgernahen Politik. (Siehe BBG-Satzung).
KONKRET:
Änderung des prinzipiellen politischen Arbeitsstiles im Rahmen der NGO (Niedersächsischen Gemeindeordnung § 43a NGO).
Bei öffentlichen Projekten soll dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, sich rechtzeitig zu informieren, öffentlich zu diskutieren (Medien) und sich eine fundierte
Meinung unter Einbeziehung seiner Ortskenntnis zu bilden.
Das bedeutet, Einsichtsmöglichkeit und Einflussnahme der Bürger in Planungs-unterlagen mit Einspruchsrecht.
Erst dann soll in den Fachausschüssen öffentlich beraten, entschieden– und danach dem Rat als Empfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
PRAXIS:
Zur Demokratisierung der Arbeit, d.h. zur besseren Einbindung der Bürger bei öffentlichen Belangen, sollte die Bürgeranhörung vor den Entscheidungen in den Fach-Ausschüssen und im Rat, stattfinden.
Es sollten von den Bürgern nicht nur Fragen, sondern auch Sachbeiträge, Argumente oder Schilderungen besonderer Umstände, z.B. lokale Probleme oder Gegebenheiten (mit Zeitlimit) zugelassen werden und somit zur besseren Information der Beschlussfassenden beitragen, die sich nicht immer mit jedem Detail-Sachverhalt befassen können. Durch rechtzeitige Bekanntgabe der Beratungsthemen sollten auch schriftliche Eingaben möglich werden. So würden sich auch wieder mehr Bürger für kommunale Fragen engagieren.
Das nennen wir transparenten, bürgernahen und sachbezogenen Arbeitsstil.
Unser allgemeines Ziel also: Neue Geschäftsordnung im Buxtehuder Rathaus.
Machen Sie mit ?
Ihre BBG
DAS BBG- ZIEL
ALLGEMEIN:
Der Bürgerwille soll im Rathaus besser durchgesetzt werden im Sinne einer transparenten und bürgernahen Politik. (Siehe BBG-Satzung).
KONKRET:
Änderung des prinzipiellen politischen Arbeitsstiles im Rahmen der NGO (Niedersächsischen Gemeindeordnung § 43a NGO).
Bei öffentlichen Projekten soll dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, sich rechtzeitig zu informieren, öffentlich zu diskutieren (Medien) und sich eine fundierte
Meinung unter Einbeziehung seiner Ortskenntnis zu bilden.
Das bedeutet, Einsichtsmöglichkeit und Einflussnahme der Bürger in Planungs-unterlagen mit Einspruchsrecht.
Erst dann soll in den Fachausschüssen öffentlich beraten, entschieden– und danach dem Rat als Empfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
PRAXIS:
Zur Demokratisierung der Arbeit, d.h. zur besseren Einbindung der Bürger bei öffentlichen Belangen, sollte die Bürgeranhörung vor den Entscheidungen in den Fach-Ausschüssen und im Rat, stattfinden.
Es sollten von den Bürgern nicht nur Fragen, sondern auch Sachbeiträge, Argumente oder Schilderungen besonderer Umstände, z.B. lokale Probleme oder Gegebenheiten (mit Zeitlimit) zugelassen werden und somit zur besseren Information der Beschlussfassenden beitragen, die sich nicht immer mit jedem Detail-Sachverhalt befassen können. Durch rechtzeitige Bekanntgabe der Beratungsthemen sollten auch schriftliche Eingaben möglich werden. So würden sich auch wieder mehr Bürger für kommunale Fragen engagieren.
Das nennen wir transparenten, bürgernahen und sachbezogenen Arbeitsstil.
Unser allgemeines Ziel also: Neue Geschäftsordnung im Buxtehuder Rathaus.
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