Auszug aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
§ 43a Einwohnerfragestunde, Anhörung
(1) Der Rat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen Gemeindeangelegenheiten zu stellen.