Auszug aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

§ 43a Einwohnerfragestunde, Anhörung  

(1) Der Rat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenständen und anderen Gemeindeangelegenheiten zu stellen.